Allgemeine Lieferbedingungen

HELFEZI AG

Allgemeine Verkaufsbedingungen (intl.)
Diese Allgemeinen Verkaufsbedingungen (nachfolgend AGB) gelten und regeln alle Angebote, Bestellungen, Dienstleistungen und Lieferungen der Helfezi AG, Sitz 1-333, Freight West, CH-8058 Zürich Flughafen Schweiz (nachfolgend Helfezi) an ihre Geschäftskunden /Partner für Kaffeemaschinen, Mahlscheiben, Dienstleistungen, Zubehör, Serviceteile und Verbrauchsmaterialien („Produkte“) im In- und Ausland. Abweichenden Allgemeinen Einkaufsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich widersprochen. Entgegenstehende Bedingungen des Kunden gelten nur, wenn sie von Helfezi ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.

Angebote / Kostenvoranschläge Bestellungen
1.1. Angebote/Kostenvoranschlag von Helfezi sind unverbindlich
1.2. Helfezi behält sich das Recht vor, seine Preisliste für die Produkte und Dienstleistungen jederzeit mit einer Frist von 1 Monat anzupassen.
1.3. Eine Bestellung des Kunden ist gültig und bindend. Ein rechtsgültiger Vertrag, der diese Bedingungen enthält, kommt zustande, wenn er in der schriftlichen Bestätigung der Annahme durch Helfezi und wie darin angegeben bestätigt wurde.
1.4. Helfezi ist berechtigt, Änderungen an den Produkten vorzunehmen, die zu Verbesserungen führen.
2. Zahlungsbedingungen und Leistungsübernahme
2.1. Sofern nicht anders schriftlich vereinbart, verstehen sich alle Preise und Lieferbedingungen ab Werk unseres Büros am Flughafen Zürich (Incoterms 2020). Zahlungen sind ab Zugang der Rechnung bzw. gewährten Zahlungszielen sofort fällig und gemäß den vereinbarten Zahlungsbedingungen zu leisten.
2.2. Hält der Kunde die vereinbarten Zahlungsbedingungen nicht ein und leistet er die Zahlung nicht bis zum Zahlungstermin, so schuldet der Kunde ab dem vereinbarten Fälligkeitstag Zinsen in Höhe von 8 % p.a. Helfezi kann nach eigenem Ermessen die Lieferung von Produkten/Dienstleistungen an den Kunden/Partner aussetzen, einschließlich der Zurückhaltung der Lieferung in Bezug auf zuvor vom Kunden/Partner getätigte und von Helfezi angenommene Bestellungen, oder eine Vorauszahlung verlangen, bis alle Helfezi geschuldeten Beträge bezahlt sind. Die Ausübung dieses Rechtsbehelfs durch Helfezi hindert es nicht daran, andere Rechtsbehelfe auszuüben, die Helfezi gemäß dieser Vereinbarung oder dem Gesetz zustehen.
2.3. Soweit Zahlungen des Kunden/Partners an Helfezi ohne Zuordnung zu bestimmten Forderungen oder Produkten erfolgen, gelten Zahlungen mit der Maßgabe, dass zuerst die ältesten Schulden getilgt werden.
2.4. Helfezi bleibt der rechtliche und wirtschaftliche Eigentümer aller Produkte und behält sich das Eigentum vor, bis alle vertragsgemäßen und durch die Produkte gesicherten Beträge eingegangen sind. Der Kunde verpflichtet sich, bei allen zum Schutz des Eigentums von Helfezi erforderlichen Maßnahmen mitzuwirken und auf Verlangen von Helfezi unverzüglich seine schriftliche Zustimmung zur Eintragung des Eigentumsvorbehalts nach geltendem Recht zu erteilen.
3. Eingeschränkte gesetzliche Gewährleistung von drei Jahren
3.1. Helfezi gewährt seinen Kunden ab dem Kaufdatum eine eingeschränkte gesetzliche Garantie von drei Jahren für die Produkte (Kaffeemühlen) und garantiert, dass alle Produkte: (a) frei von allen Pfandrechten, Belastungen und anderen Eigentumsansprüchen sind; (b) neu und frei von Konstruktions-, Material- und Verarbeitungsfehlern sein, mit Ausnahme des Produkts, das für den Verkauf an den Kunden eindeutig als generalüberholt, wiederaufbereitet oder gebraucht gekennzeichnet ist
3.2. Der Kunde hat die Produkte innerhalb von 10 Tagen auf Mängel zu untersuchen und Helfezi unverzüglich schriftlich über alle zum Zeitpunkt des Kaufs vorhandenen Mängel oder Nichtkonformitäten zu informieren. Unterlässt der Kunde dies, gilt die Ware als genehmigt.
3.3. Helfezi wird nach eigenem Ermessen das defekte Produkt reparieren, ersetzen oder dem Kunden den Kaufpreis des zugehörigen Produkts zurückerstatten, wenn zufriedenstellende Beweise dafür vorliegen, dass das Produkt defekt war oder nicht dem Kaufvertrag entspricht.
3.4. Alle Mängel, die nicht nachweislich auf schlechtes Material, fehlerhafte Konstruktion oder mangelhafte Verarbeitung zurückzuführen sind, z.B. solche, die durch normale Abnutzung, unsachgemäße Wartung, Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung, übermäßige oder falsche Belastung, Verwendung ungeeigneten Materials, Einwirkung chemischer Einwirkungen, nicht von Helfezi durchgeführte Installationsarbeiten oder aus anderen Gründen, die außerhalb des Einflussbereiches von Helfezi liegen, entstehen sind von der Haftung von Helfezi für Mängel ausgeschlossen. ANDERE GEWÄHRLEISTUNGEN ALS DIE IN DIESEM ABSCHNITT DARGELEGTEN GEWÄHRLEISTUNGEN WERDEN VON HELFEZI AUSDRÜCKLICH ODER STILLSCHWEIGEND GEWÄHRT. HELFEZI LEHNT AUSDRÜCKLICH JEGLICHE STILLSCHWEIGENDE GEWÄHRLEISTUNG DER NICHTVERLETZUNG VON RECHTEN DRITTER UND GEWÄHRLEISTUNG FÜR DEN ENDBENUTZER AB.
4. Geistiges Eigentum
4.1. Alle geistigen Eigentumsrechte an den Produkten oder der Produktdokumentation liegen bei Helfezi und verbleiben bei Helfezi. Jede Verwendung, Vervielfältigung oder Veränderung bedarf unserer Zustimmung. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass, sofern nicht ausdrücklich in dieser Vereinbarung festgelegt, nichts in dieser Vereinbarung dem Kunden ein vertragliches oder Eigentumsrecht zur Nutzung oder anderweitigen Nutzung oder Veräußerung von Marken von Helfezi oder Produkten von Partnern verleiht und dass der gesamte Goodwill in Bezug auf die Nutzung gilt solcher Warenzeichen fallen Helfezi zu.
4.2. Nichts in dieser Vereinbarung oder Änderungen daran beschränkt oder beschränkt Helfezi in Bezug auf Feedback, das Helfezi in Bezug auf die Produkte gegeben wird. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass es Helfezi freisteht, das Feedback, einschließlich davon abgeleiteter Werke, für alle kommerziellen und nichtkommerziellen Zwecke zu kopieren, zu modifizieren, abgeleitete Werke zu erstellen, öffentlich anzuzeigen, offenzulegen, zu verteilen, zu lizenzieren, einzubinden und anderweitig zu verwenden
5. Haftungsbeschränkung von Helfezi
5.1. Die Haftung von Helfezi, gleich aus welchem Rechtsgrund sie erfolgt, ist durch diese Bedingungen abschließend geregelt, beschränkt auf rechtswidrige Absicht und grobe Fahrlässigkeit. Helfezi haftet nur für direkte Schäden, die aus dem Produkt resultieren, nicht jedoch für indirekte, Folge- oder ähnliche Schäden wie entgangenen Gewinn, Schäden aus Betriebsunterbrechung, Reputationsschäden usw. Helfezi ist nicht zur Verteidigung, zum Vergleich oder zur Haftung verpflichtet Gebühren, Kosten und Schäden für Ansprüche in dem Umfang, in dem die angebliche Verletzung entsteht aus oder aus: (i) einer Kombination der Produkte mit anderen Produkten oder Technologien; (ii) eine Änderung an den Produkten, Informationen oder Technologien, wenn eine solche Änderung nicht von Helfezi bereitgestellt wurde; und/oder (iii) der Mangel, auf dem eine Reklamation beruht, bei der Lieferung durch Helfezi nicht am Produkt vorhanden war.
5.2. Im Falle einer Klage oder Klage oder vermuteten Verletzung von Rechten Dritter durch die Produkte kann Helfezi auf eigene Kosten und Wahl entweder: (i) dem Kunden das Recht verschaffen, Produkte weiter zu verkaufen; (ii) die Produkte und/Materialien durch nicht verletzende Produkte und Materialien ersetzen; oder (iii) diesen Vertrag kündigen. Helfezi haftet nicht für fortgesetzte Rechtsverletzungen durch den Kunden nach Ausübung der Option (i), (ii) und/oder (iii) oben durch Helfezi.
5.3. In any event and to the extent permissible by applicable law, Helfezi’s aggregate and total liability (including for any claims made against the customer by a third party) under this Agreement will be limited to the price paid by the customer to Helfezi for Product(s)/Service(s) that are the basis of the applicable claim but in any event it will be limited to the sum of CHF 20’000.–.
5.4. Entstehen durch Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder der von ihm zur Erfüllung seiner Verpflichtungen eingesetzten oder beauftragten Personen Personen- oder Sachschäden Dritter und wird Helfezi in Anspruch genommen, so ist diese berechtigt Regress gegen den Kunden nehmen.
6. Datenschutz
6.1. Jede Partei muss alle anwendbaren Datenschutzgesetze und -Bestimmungen in der jeweils gültigen Fassung einhalten und alle angemessenen Anweisungen der anderen in Bezug auf den Datenschutz befolgen.
6.2. Personenbezogene Daten werden von Helfezi in Übereinstimmung mit den geltenden Datenschutzgesetzen erhoben, verarbeitet und genutzt, und alle unsere Mitarbeiter, Helfezi-Partner-/Kooperationsunternehmen und Drittanbieter, die Zugang zu personenbezogenen Daten haben, sind verpflichtet, die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten zu wahren Daten.
6.3. Wenn Helfezi personenbezogene Daten über Kunden/Partner oder eine Verkaufsstelle für den oben beschriebenen Zweck bereitstellt und erhält, ist Helfezi ein unabhängiger Verantwortlicher gemäß geltendem Datenschutzrecht.
6.4. Helfezi erhebt personenbezogene Daten, wenn der Kunde diese durch Registrierung, Ausfüllen von Formularen oder E-Mails, im Rahmen einer Produktbestellung, Kundendienst für Produkte, Anfragen oder Anfragen zu bestellten Produkten und ähnlichen Situationen an Helfezi übermittelt sich dafür entschieden hat, die Informationen an Helfezi oder über eine Verkaufsstelle an Helfezi weiterzugeben.
6.5. Einige der bereitgestellten personenbezogenen Daten (Name, Adresse, Telefonnummer und E-Mail-Adresse) werden von Helfezi für Marketing-, Werbe- oder Verkaufsförderungszwecke verarbeitet. Wir gehen davon aus, dass dies im beiderseitigen Interesse ist und die betroffene Person eine gute Geschäftsbeziehung pflegt und die jeweilige betroffene Person der Verarbeitung ihrer Daten zu diesem Zweck jederzeit ohne Angabe von Gründen widersprechen kann, indem sie sich an Helfezi wendet.
6.6. Einige der bereitgestellten personenbezogenen Daten können in anderen Gerichtsbarkeiten gespeichert oder verarbeitet werden, beispielsweise in den Vereinigten Staaten, deren Datenschutzgesetze von dieser Gerichtsbarkeit abweichen können. In solchen Fällen stellt Helfezi sicher, dass angemessene Schutzmaßnahmen vorhanden sind, um den Datenverarbeiter in diesem Land zu verpflichten, Schutzmaßnahmen für die personenbezogenen Daten aufrechtzuerhalten, die denen entsprechen, die im Land von Helfezi gelten.
6.7. Der Kunde/Partner ist verpflichtet, jede Verkaufsstelle und ihre Endbenutzer darüber zu informieren, dass sie die geltenden Datenschutzgesetze einhält und personenbezogene Daten von Helfezi gemäß den in diesem Abschnitt festgelegten Bedingungen und Einschränkungen verarbeitet werden. Der Kunde wird Helfezi uneingeschränkt verteidigen, schadlos halten und schadlos halten im Falle von Schäden, die auf die Übermittlung personenbezogener Daten durch den Kunden zurückzuführen sind oder gegen geltendes Datenschutzrecht verstoßen.
7. Sonstiges
7.1. Diese Vereinbarung enthält die gesamte Übereinkunft der Parteien in Bezug auf den Gegenstand der Produkte/Dienstleistungen und ersetzt und verbindet alle vorherigen Vereinbarungen, insbesondere alle vorherigen Gewährleistungsvereinbarungen, sei es schriftlich oder mündlich, zwischen den Parteien. Diese Vereinbarung, einschließlich dieses Abschnitts, kann nur schriftlich geändert, aufgehoben, widerrufen oder gekündigt werden.
7.2. Sollte sich eine Bestimmung dieser Bedingungen als ganz oder teilweise unwirksam erweisen, werden die Parteien gemeinsam eine Regelung anstreben, die der unwirksamen Bestimmung in rechtlicher und wirtschaftlicher Hinsicht möglichst nahe kommt.
7.3. Export: Die Wiederausfuhr von Produkten oder Dienstleistungen kann schweizerischen und/oder ausländischen Exportkontrollbestimmungen unterliegen. Der Kunde/Partner verpflichtet sich, sich über die einschlägigen Außenwirtschaftsvorschriften und Exportkontrollbestimmungen zu informieren und ggf. erforderliche Genehmigungen zur Ausfuhr der Produkte einzuholen.
8. Gerichtsstand und anwendbares Recht
8.1. Anwendbares Recht: Diese Vereinbarung unterliegt in jeder Hinsicht dem materiellen Recht der Schweiz und wird in Übereinstimmung mit diesem ausgelegt und interpretiert, unter Ausschluss des Wiener Übereinkommens über den internationalen Warenkauf (CISG) und der Kollisionsnormen.
8.2. Gerichtsstand: Ausschliesslicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten, die sich direkt oder indirekt aus oder im Zusammenhang mit dieser Geschäftsbeziehung ergeben, ist der Sitz von Helfezi in der Schweiz. Helfezi ist jedoch berechtigt, Klage vor jedem anderen zuständigen Gericht zu erheben.

Zürich Flughafen, 1.10.2022